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24. Oktober 2022

Asphaltlabor – Lösemittel

Tetrachlorethen ( Per ) ersetzt Trichlorethen ( Tri )

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 20 / 2022 vom 18.10.2022 hat das BMDV die Verwendung von Lösemitteln im Asphaltlabor neu geregelt.

Ab dem 22. April 2023 muß nun das Lösemittel Tetrachlorethen ( auch Perchlorethylen bezeichnet ) für die Bindemittelextraktion verwendet werden. Dieser Stoff und sein Einsatzrisik belastet wesentlich weniger die Umwelt gemäß der REACH-Verordnung und wird hier mit „derzeit als akzeptabel eingestuft“ (ARS Nr. 20 / 2022 ).

Am 28. Februar 2023 hat das Bayerische StMB, Herr Dr. Eicher bekanntgegeben, dass die Umstellung des Lösemittels von Tri auf Per bevorsteht. Demzufolge müssen die vorhandenen Laborgeräte umgerüstet und umgestellt werden. Das sind: „ Extraktionsanlage, Rotationsverdampfer sowie weitere Teile der Laborausstattung“.

Für unsere nach den RAP Stra 15 zugelassene Prüfstelle bedeutet das einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand. Daher werden wir dieses Kosten an unsere Auftraggeber weitergeben müssen.

"Die Energiewende gibt es nicht umsonst" (Prof. Dr. Andreas Löschel, Ruhr-Universität Bochum).