Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung von
Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra, Ausgabe 2004).
Die Prüfstelle ist von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
Innern zugelassen. Diese Zulassung gilt in den Bundesländern Bayern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen.